Rechtsprechung
   LAG Hamm, 19.10.2006 - 13 Ta 550/06   

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https://dejure.org/2006,14629
LAG Hamm, 19.10.2006 - 13 Ta 550/06 (https://dejure.org/2006,14629)
LAG Hamm, Entscheidung vom 19.10.2006 - 13 Ta 550/06 (https://dejure.org/2006,14629)
LAG Hamm, Entscheidung vom 19. Oktober 2006 - 13 Ta 550/06 (https://dejure.org/2006,14629)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; Zustimmungsersetzung zur Einstellung von Leiharbeitnehmerinnen für wenige Tage

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 23 Abs. 3 RVG; § 99 Abs. 1 BetrVG; § 42 Abs. 4 GKG
    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; Zustimmungsersetzung zur Einstellung von Leiharbeitnehmerinnen für wenige Tage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Gegenstandswerts in einem Verfahren über die gerichtliche Ersetzung der vom Betriebsrat verweigerten Zustimmung zur Einstellung von Leiharbeitnehmern; Folgen der Abgabe einer übereinstimmenden Erledigungserklärung

  • Judicialis

    RVG § 23 Abs. 3; ; BetrVG § 99 Abs. 1; ; GKG § 42 Abs. 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenstandswert für Beschlussverfahren um Zustimmungsersetzung zur Einstellung von Leiharbeitnehmerinnen für wenige Tage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Hamm, 28.04.2005 - 10 TaBV 11/05

    Wertfestsetzung im Beschlussverfahren Aufhebung der Umgruppierung eines

    Auszug aus LAG Hamm, 19.10.2006 - 13 Ta 550/06
    Von dieser Rechtsprechung, der auch die derzeit zuständigen Beschwerdekammern des erkennenden Gerichts gefolgt sind (LAG Hamm, Beschluss vom 04.03.2003 - 10 TaBV 53/03 - LAG Hamm, Beschluss vom 17.11.2004 - 10 TaBV 106/04 - LAG Hamm, Beschluss vom 28.04.2005 - 10 TaBV 11/05 - NZA-RR 2005, 435) und an der sich durch die Übernahme des § 12 Abs. 7 ArbGG (alt) in § 42 Abs. 4 S. 1 GKG (neu) zum 01.07.2004 nichts geändert hat, ist auch das Arbeitsgericht in dem angefochtenen Beschluss dem Grunde nach ausgegangen.
  • LAG Nürnberg, 21.07.2005 - 9 Ta 137/05

    Streitwert - Festsetzung des Gegenstandswertes - Zustimmungsersetzung -

    Auszug aus LAG Hamm, 19.10.2006 - 13 Ta 550/06
    Bei einer Einstellung eines Mitarbeiters von weniger als einem Monat muss ebenfalls eine Herabsetzung des Gegenstandswertes in entsprechender Höhe erfolgen (LAG Nürnberg, Beschluss vom 21.07.2005 - MDR 2006, 34).
  • LAG Hamm, 28.04.2005 - 10 TaBV 45/05

    Wertfestsetzung im Beschlussverfahrenbefristete Einstellung von 15

    Auszug aus LAG Hamm, 19.10.2006 - 13 Ta 550/06
    Bei einer Einstellung für eine Dauer bis zu sechs Monaten sind regelmäßig zwei Monatsverdienste, bei einer Dauer bis zu drei Monaten ein Monatsverdienst in Ansatz zu bringen (LAG Hamm, Beschluss vom 13.05.1986 - LAGE ArbGG 1979 § 12 Streitwert Nr. 56; LAG Hamm, Beschluss vom 19.03.1987 - LAGE ArbGG 1979 § 12 Streitwert Nr. 70; LAG Hamm, Beschluss vom 17.11.2004 - 10 TaBV 106/04 - LAG Hamm, Beschluss vom 28.04.2005 - 10 TaBV 45/05 -).
  • LAG Hamm, 25.09.2006 - 10 Ta 494/06

    Gegenstandswert in Beschlussverfahren, Zustimmungsersetzung zur Einstellung einer

    Auszug aus LAG Hamm, 19.10.2006 - 13 Ta 550/06
    Für den vorliegenden Fall folgt hieraus, dass lediglich der Verdienst der drei eingestellten Leiharbeitnehmerinnen für ihre Einsätze im Juni 2006 zu berücksichtigen ist, im Falle K3xxxxxxxx also 32, 5 Stunden a.19,00 EUR = 617, 50 EUR, im Falle G2xxx 22, 5 Stunden a. 19, 00 EUR = 427, 50 EUR und im Falle M3xx 33 Stunden a. 19, 00 EUR = 627, 00, insgesamt also 1.672,00 EUR (vgl. LAG Hamm, Beschlüsse vom 25.09.2006 - 10 Ta 494/06 und 515/06).
  • LAG Hamm, 15.10.2015 - 13 Ta 52/15

    Streitwert eines Verfahrens auf Ersetzung der Zustimmung zur Einstellung von

    Deshalb ist nach der ständigen Rechtsprechung der Beschwerdekammern ( z.B. 21.02.2014 - 7 Ta 7/14 und 7 Ta 9/14; 30.11.2009 - 10 Ta 601/09; 19.10.2006 - 13 Ta 550/06 ) nicht der in § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG festgelegte Höchstbetrag des für die Dauer eines Vierteljahres zu leistenden Arbeitsentgelts maßgeblich.
  • LAG Hamm, 29.08.2014 - 13 Ta 402/14

    Streitwert im Verfahren der Zustimmung zur Einstellung von vollzeitbeschäftigten

    Deshalb ist nach der ständigen Rechtsprechung der Beschwerdekammern ( z.B. 21.02.2014 - 7 Ta 7/14 und 7 Ta 9/14; 30.11.2009 - 10 Ta 601/09; 19.10.2006 - 13 Ta 550/06) nicht der in § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG festgelegte Höchstbetrag des für die Dauer eines Vierteljahres zu leistenden Arbeitsentgelts maßgeblich.
  • LAG Hamm, 15.10.2015 - 13 Ta 54/15

    Streitwert eines Verfahrens auf Ersetzung der Zustimmung zur Einstellung von

    Deshalb ist nach der ständigen Rechtsprechung der Beschwerdekammern ( z.B. 21.02.2014 - 7 Ta 7/14 und 7 Ta 9/14; 30.11.2009 - 10 Ta 601/09; 19.10.2006 - 13 Ta 550/06 ) nicht der in § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG festgelegte Höchstbetrag des für die Dauer eines Vierteljahres zu leistenden Arbeitsentgelts maßgeblich.
  • LAG Hamm, 28.09.2015 - 13 Ta 160/15

    Streitwert einer Klage des Arbeitgebers auf Ersetzung der Zustimmung zur

    Deshalb ist nach der ständigen Rechtsprechung beider Beschwerdekammern des Landesarbeitsgerichts Hamm (z.B. 29.08.2014 - 13 Ta 402/14; 21.02.2014 - 7 Ta 7/14 und 7 Ta 9/14; 30.11.2009 - 10 Ta 601/09; 19.10.2006 - 13 Ta 550/06) nicht der in § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG festgelegte Höchstbetrag des für die Dauer eines Vierteljahres zu leistenden Arbeitsentgelts maßgeblich.
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